Internationales Tribunal zu Agent Orange
Der amerikanische Supreme Court beschloss am 27. Februar 2009, die Klage der Vereinigung vietnamesischer Agent-Orange Opfer (VAVA) gegen die US-amerikanischen Produzenten des dioxinhaltigen Entlaubungsgiftes “Agent Orange” nicht anzunehmen.
Auf Inititative der Internationalen Vereinigung demokratischer Richter (IADL) fand von 14.-18. Mai in Paris ein Internationales Agent-Orange-Tribunal statt.
Dabei sagten vietnamesische und amerikanische Opfer sowie international anerkannte Wissenschaftler zu den Auswirkungen von Agent Orange aus. Stellvertretend für viele weitere Betroffene gaben auch Georges Doussin und Rosemarie Höhn-Mizo Statements zu den verheerenden Folgen des Gifteinsatzes ab.
Im Folgenden Auszüge aus dem abschliessenden Pressetext:
Das Tribunal entschied am 18. Mai, dass die USA und die Firmen, die Agent Orange produzierten, haftbar und verantwortlich sind für das Versprühen dioxinhaltiger Chemikalien über den Menschen und dem Land Vietnam während des Vietnamkrieges.
Die Richter entschieden, dass “der Gebrauch von Dioxin ein Kriegsverbrechen war, da es sich um eine Giftwaffe handelte, die sowohl durch Internationales Recht als auch durch die Haager Konvention von 1907 geächtet ist” und “... dass der Gebrauch von Dioxin ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war, wie es in Kap.VI der Nürnberger Prinzipien beschrieben ist.”
Ferner hielten die Richter fest, dass der Einsatz von Agent Orange Leiden für mindestens drei bis vier Millionen Menschen und ihre Familien hervorgerufen hat und die Folgen noch in kommenden Generationen spürbar sein werden. Es sei an der Zeit, den Opfern eine angemessene Wiedergutmachung zu bieten und die Schäden in der Umwelt so gut wie möglich zu beheben.
Den vollständigen Wortlaut der richterlichen Erklärung finden Sie unter: www.vn-agentorange.org
M.Sakato, Witwe eines US-Kriegsberichterstatters, vor dem Tribunal internationaler Richter